Es gibt die Option einer Neuwertentschädigung, welche den Neupreis des Autos erstattet. Als Voraussetzung gilt hierbei, dass die Reparaturkosten mindestens 80% des
Neupreises des Wagens erreichen. Diese gilt aber nur bis maximal 24 Monate nach der Erstzulassung des Kfz und es macht keinen Unterschied ob das Auto durch einen Unfall
oder Diebstahl nicht mehr zur Verfügung steht. Im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens (die Reparaturkosten übersteigen den Wert des Fahrzeuges) wird der Zeitwert des
Automobils ersetzt.
|