Falls der Versicherte einen Schaden grob fahrlässig verursacht, ist die Autoversicherung nicht unbedingt zu Ihrer Zahlung verpflichtet. Falls der Versicherte zum Beispiel mit Sommerreifen im Schnee einen Unfall verursacht, oder eine rote Ampel übersieht und deswegen einen Unfall verursacht wird dies als grob fahrlässig angesehen. Premium Versicherungen verzichten in der Regel auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit und bezahlen entstandene Schäden trotzdem in voller Höhe. Keine Erstattung des Schadens
erfolgt aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum.
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